Grundrente

CDU/CSU und SPD führen entsprechend ihrem Koalitionsvertrag eine Grundrente ein, zum Aufstocken besonders niedriger gesetzlicher Altersrenten. Umstritten ist noch, ob es die Grundrente vertragsgemäß nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung geben soll oder für alle, die mindestens 35 Jahre lang so wenig verdient - und eingezahlt - haben, dass ihre Rente nicht wesentlich über der Grundsicherung im Alter liegt.

 

Die SPD ist gegen eine Bedürftigkeitsprüfung, weil sie die Grundrente als Ausgleich für zu niedrige Löhne sieht, also für ein Versagen des Arbeitsmarkts. (Wer für den Niedriglohnsektor verantwortlich ist, steht hier nicht zur Debatte.) CDU und CSU wollen mit der Grundrente Altersarmut verhindern, die bei der vielzitierten Zahnarztgattin eher nicht gegeben sein dürfte. Frauenrechtlerinnen weisen allerdings darauf hin, dass eine Frau auch im Alter finanziell nicht von ihrem Mann abhängig sein sollte. Das spreche für eine ausreichend hohe eigene Rente.

 

Wer nicht mit 35 Anrechnungsjahren aufwarten kann, erhält die Grundrente nicht. Damit ist sie kein flächendeckendes Mittel gegen Altersarmut. Der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage ist zu entnehmen, dass wahrscheinlich nur etwa halb so viele Renter*innen die Grundrente erhalten werden wie Optimisten denken. Die andere Hälfte hat nicht genügend Anrechnungsjahre, und wieder trifft das vor allem Frauen. Eine Alternative wäre das (bedingungslose) Grundeinkommen.

 

Umstritten ist, woher das Geld für die Grundrente kommen soll: aus Steuern oder aus der Rentenkasse. Auch was bei einer Bedürftigkeitsprüfung geprüft würde, ist noch unklar: nur das Einkommen oder auch das Vermögen?

 

(Stand 1.11.2019)