Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter besteht aus dem vom Arbeitslosengeld II her bekannten Regelsatz (405 Euro im Jahr 2016), den Kosten für die Unterkunft und eventuellem Mehrbedarf, zum Beispiel bei
Behinderung. Da die Mietkosten sehr unterschiedlich ausfallen, gibt es keinen festen Betrag für die Grundsicherung. In Ballungszentren liegt sie deutlich über, in ländlichen Regionen unter 800
Euro im Monat. 2016 waren es durchschnittlich 796 Euro.