Grundsicherung im Alter

 

Grundsicherung im Alter besteht aus dem vom Arbeitslosengeld II her bekannten Regelsatz (405 Euro im Jahr 2016), den Kosten für die  Unterkunft und eventuellem Mehrbedarf, zum Beispiel bei Behinderung. Da die Mietkosten sehr unterschiedlich ausfallen, gibt es keinen festen Betrag für die Grundsicherung. In Ballungszentren liegt sie deutlich über, in ländlichen Regionen unter 800 Euro im Monat. 2016 waren es durchschnittlich 796 Euro.