Äquivalenzprinzip

 

Rentenversicherung:

In der Rentenversicherung besteht  eine gewisse Äquivalenz zwischen dem, was jemand im Laufe der Jahre eingezahlt hat und dem, was ihm an Rente ausgezahlt wird. Je höher der monatliche Beitrag, desto höher die monatliche Rente.

 

Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

"Die individuelle Rentenhöhe errechnet sich nach dem Grundsatz der Äquivalenz: Höhe und Dauer des durch Beitragszahlungen belegten Arbeitseinkommens sind die dafür eigentlich bestimmenden Faktoren. Zwischen Vorleistung (Beitrag) und Gegenleistung (Rente) besteht somit eine direkte Beziehung (Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Renten). "

 

Krankenversicherung:

Das Äquivalenzprinzip gilt nur für die private Krankenversicherung. Es bedeutet, dass die Höhe des monatlichen Beitrags vom individuellen Risko abhängt. Jung und gesund = niedriger Beitrag.

Die gesetzliche Krankenkasse erhebt die Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip.