Pflichtversicherung auf Antrag
Selbstständige, die laut Gesetz nicht pflichtversichert sind, können innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung beantragen und zwischen zwei
Beitragsvarianten wählen:
- Regelbeitrag von 566,37 Euro in den alten Bundesländern und 501,27 Euro in den neuen Bundesländern (Stand 2017)
- einkommensabhängiger Beitrag
In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit zahlt man auf Wunsch nur die Hälfte des Regelbeitrags.