Wer soll den „Arbeitgeber“anteil des Rentenbeitrags für Selbstständige zahlen?

 

Der Auftraggeber, so wie das für Künstler und Publizisten schon jetzt mit der Künstlersozialabgabe geschieht. Lässt sich der Auftraggeber nicht identifizieren - wer ist zum Beispiel Auftraggeber eines Kioskbesitzers? -, ist die Sache schwieriger. Hier fehlen noch gute Ideen.

Eine Alternative zur Auftraggeberabgabe wäre die Wertschöpfungsabgabe.