Wer zahlt eigentlich die Rentenbeiträge?


Anders als bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags übernimmt, hängt das bei Selbstständigen vom Beruf ab. Etwa ein Drittel der Selbstständigen ist rentenversicherungspflichtig (siehe Versicherungspflicht), zum Teil verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Pflichtversicherung). Wer über die Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, zahlt genau wie ein Arbeitnehmer nur die Hälfte des Beitrags, alle anderen zahlen den Beitrag allein. Zur genauen Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge auf Erwerbstätige und Arbeit- bzw. Auftraggeber siehe Beitragsparität und Auftraggeberabgabe.